Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln hat ihre eigenen Regeln

Wussten Sie, dass der Satz „Die empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden“, nicht geändert werden darf in z. B. „Bitte überschreiten Sie die empfohlene Tagesdosis nicht“? Die Rechtsvorschriften legen die Pflichttexte fest, die auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels angegeben werden müssen. Gleichzeitig gibt es gesetzliche Beschränkungen, die festlegen, was Sie nicht angeben dürfen. Schauen wir uns einmal an, welche das sind.

DAS ETIKETT MUSS DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN ENTHALTEN

Da Nahrungsergänzungsmittel in der Europäischen Union als Lebensmittel geregelt werden, müssen sie den allgemeinen Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln entsprechen. Gemäß der Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel müssen die folgenden Informationen auf der Verpackung angegeben werden:

  • empfohlene Tagesdosis des Produkts
  • einen Warnhinweis, dass die empfohlene Tagesdosis nicht überschritten werden darf
  • einen Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung dienen
  • einen Warnhinweis, dass das Produkt außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufbewahrt werden sollte

Nahrungsergänzungsmittel und ihre Etiketten müssen auch den nationalen Rechtsvorschriften entsprechen. Es ist daher wichtig, dass Sie sich über die Anforderungen informieren, die in den Ländern gelten, in denen Sie Ihre Produkte verkaufen möchten. 

Gemäß der Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel sind die verpflichtende Informationen über Lebensmittel in einer Sprache bereitzustellen, die für die Verbraucher in dem Mitgliedstaat, in dem das Lebensmittel in Verkehr gebracht wird, leicht verständlich ist.
Das bedeutet, dass Sie die Texte auf dem Etikett ins Italienische übersetzen lassen sollten, wenn Sie Ihre Nahrungsergänzungsmittel in Italien verkaufen möchten.

DIES DARF NICHT AUF DEM ETIKETT VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN ANGEGEBEN WERDEN 

Die Etiketten dürfen im Gegenteil keine Behauptungen enthalten, dass das Produkt Krankheiten verhindern, behandeln oder heilen kann. Das Gleiche gilt für die Aufmachung und Werbung von Nahrungsergänzungsmitteln.

Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel auf dem Etikett eines Kollagens nicht behaupten können, dass das Produkt Arthritis behandelt. Eine solche Tatsache kann nur auf der Verpackung eines Arzneimittels eines Pharmaunternehmens angegeben werden. Im Falle eines Nahrungsergänzungsmittels ist eine andere Formulierung erforderlich, z. B. “hilft bei Gelenkschmerzen”.

Bei der Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung von Nahrungsergänzungsmitteln darf nicht hingewiesen oder impliziert werden, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung im Allgemeinen keine ausreichenden Nährstoffmengen zuführen kann.

Wir senden unseren Kunden stets Angaben darüber zu, welche Informationen auf der Verpackung ihres Nahrungsergänzungsmittels enthalten sein müssen. Es ist Teil unseres Herstellungsprozesses von Nahrungsergänzungsmitteln für Eigenmarken. In unserem Artikel können Sie mehr darüber erfahren.

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