Stellen Sie sich vor, Sie nehmen Zutaten, die Sie mögen, und mischen sie einfach in ein Nahrungsergänzungsmittel. Damit kämen Sie wahrscheinlich nicht durch, weder vom Standpunkt der Herstellung noch vom Standpunkt der Rechtsvorschriften aus. Das Gleiche gilt für die Kennzeichnung. Sie können nicht einfach irgendwelche Informationen auf die Verpackung schreiben. Um Ihnen das stundenlange Studium der EU-Gesetzgebung zu ersparen, fassen wir die wichtigsten Anforderungen an die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln zusammen.
Was Sie über die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln wissen sollten
Nahrungsergänzungsmittel werden in der Europäischen Union als Lebensmittel klassifiziert. Daher unterliegen sie denselben allgemeinen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und -kennzeichnung wie andere Lebensmittel, beispielsweise der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Die Verordnung legt fest, dass Sie die vorgeschriebenen Informationen in einer Sprache bereitstellen müssen, die für die Verbraucher in dem Land, in dem Sie Ihr Produkt verkaufen, leicht zu verstehen ist. Wenn Sie zum Beispiel eine in Deutschland ansässige Marke sind, die eine internationale Expansion nach Italien plant, muss Ihr Etikett Informationen in italienischer Sprache enthalten.
Es ist möglich, die Informationen in mehreren Sprachen anzugeben, solange sie den Anforderungen des Landes entsprechen, in dem das Produkt verkauft wird.
In den meisten EU-Ländern (mit Ausnahme von Österreich, den Niederlanden, Slowenien und Schweden) müssen Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel herstellen, die zuständige nationale Behörde informieren, um zu bestätigen, dass die Zusammensetzung und Kennzeichnung ihrer Produkte allen geltenden Vorschriften entspricht.
Regeln für die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln
Die Richtlinie 2002/46/EG harmonisiert die Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel. Sie legt u. a. fest, was auf dem Etikett angegeben werden muss. Stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Informationen bereitstellen:
- Führen Sie die wichtigsten Nährstoffarten oder Zutaten, die das Produkt ausmachen, klar auf.
- Geben Sie die für den täglichen Verzehr empfohlene Menge des Erzeugnisses an.
- Fügen Sie einen Warnhinweis ein, dass die empfohlene Tagesdosis nicht überschritten werden darf.
- Fügen Sie eine Erklärung hinzu, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten.
- Fügen Sie einen Hinweis darauf ein, dass das Ergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufbewahrt werden sollte.
- Geben Sie die genaue Menge der Nähr- oder Wirkstoffe in dem Produkt in Zahlen an.
- Diese Mengen sollten die auf dem Etikett angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge widerspiegeln.
- Aus den Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen muss auch hervorgehen, welchen Anteil sie an der empfohlenen Tageszufuhr haben.
Geben Sie die Nährstoffwerte sowohl in Zahlen als auch als Prozentsatz der Tagesdosis an, um den Verbrauchern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.
Was Sie bei der Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln vermeiden sollten
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln muss klar und wahrheitsgemäß sein und den EU-Vorschriften entsprechen. Die Vermeidung der folgenden Punkte gewährleistet nicht nur die Einhaltung der Rechtsvorschriften, sondern stärkt auch das Vertrauen der Verbraucher und schützt den Ruf Ihrer Marke:
1. Behauptungen über Krankheitsvorbeugung, -behandlung oder -heilung
Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht als Arzneimittel vermarktet werden, da sie, wie am Anfang dieses Artikels erwähnt, nach EU-Recht als Lebensmittel eingeordnet werden. Nur medizinische Produkte können zur Behandlung oder Vorbeugung einer Krankheit verwendet werden.
Daher können Sie nicht behaupten, dass Ihr Nahrungsergänzungsmittel eine menschliche Krankheit verhindern, behandeln oder heilen kann. Hier ist ein Beispiel:
- Wenn Ihr Produktportfolio Kollagen enthält, können Sie nicht behaupten, dass es Arthritis heilt und Gelenkschmerzen beseitigt. Die Aussage impliziert, dass das Nahrungsergänzungsmittel Arthritis heilen kann, was als gesundheitsbezogene Angabe eingestuft wird und gegen die EU-Vorschriften verstößt.
2. Nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben
Nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben sind bei der Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln streng verboten, da sie die Verbraucher in die Irre führen, gegen Vorschriften verstoßen und sowohl Ihrer Marke als auch dem Vertrauen Ihrer Kunden schaden können. Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 stellt sicher, dass gesundheitsbezogene Angaben korrekt sind. Hier ist ein Beispiel:
- Nehmen wir an, Sie verkaufen Vitamin D. Wie Sie wahrscheinlich wissen, wird seine Einnahme mit einer verbesserten Immunfunktion in Verbindung gebracht. Sie können jedoch nicht auf der Verpackung angeben, dass dieses Vitamin die Abwehrkräfte des Körpers garantiert stärkt.
Das EU-Register der gesundheitsbezogenen Angaben (nur in englischer Sprache verfügbar) enthält eine Liste aller zugelassenen gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben, die Sie rechtmäßig auf Produktetiketten und in Werbebotschaften verwenden dürfen. Es enthält auch nicht zugelassene Angaben, so dass Sie leichter sicherstellen können, dass jedes Produkt den Vorschriften entspricht.
- Laut dem Register können Sie auf Ihrem Etikett Folgendes angeben: „Vitamin D trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“, da dies eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe ist.
Wenn Sie nur zugelassene und genaue gesundheitsbezogene Angaben verwenden, können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte zuverlässig und vertrauenswürdig sind.
3. Behauptungen gegen eine ausgewogene Ernährung
Ihre Etiketten dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung allein nicht genügend Nährstoffe liefern kann. Mit anderen Worten: Sie dürfen die Verbraucher nicht zu der Annahme verleiten, dass ihre normale Ernährung nicht ausreicht, um den Nährstoffbedarf zu decken. Nahrungsergänzungsmittel sollen eine gesunde Ernährung unterstützen, nicht ersetzen.
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- Wenn Ihr Produktportfolio Eiweißpulver enthält, können Sie nicht behaupten, dass es das Einzige ist, das den Muskelaufbau fördert.
Tipp: Ein zuverlässiger Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln hat einen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften und wird Ihnen die vorgeschriebenen Texte für Ihre Produktetiketten zur Verfügung stellen. Lesen Sie unseren Blogbeitrag, um mehr über die Zertifikate zu erfahren, auf die Sie bei der Auswahl Ihres Herstellers achten sollten.
Nützliche Links zur Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel
Zusätzlich zu den Links zu Verordnungen und Richtlinien, die in diesem Artikel erwähnt werden, finden Sie hier einige zusätzliche Quellen, die Ihnen helfen, sich in den EU-Anforderungen zur Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln zurechtzufinden:
- EU-Register für gesundheitsbezogene Angaben: Prüfen Sie die Liste der zugelassenen und nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben für Nahrungsergänzungsmittel, um festzustellen, welche Angaben Sie gesetzeskonform auf Ihren Produktetiketten und in Ihrem Marketingmaterial verwenden können.
- Europäische Kommission: Nährwertbezogene Angaben: Diese Seite enthält einen Überblick über die Bedingungen, unter denen solche Angaben gemacht werden dürfen, sowie Beispiele für zulässige Angaben wie „fettarm“ oder „ballaststoffreich“.
- Europäische Kommission: Gesundheitsbezogene Angaben: Diese Seite beschreibt das Zulassungsverfahren für gesundheitsbezogene Angaben und unterteilt sie in funktionsbezogene Angaben, Angaben zur Risikominderung und Angaben über die Entwicklung von Kindern.
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zur Information der Verbraucher über Lebensmittel: Erfahren Sie mehr über die verpflichtenden Informationen auf dem Etikett für alle Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel.
- Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel: Informieren Sie sich über die spezifischen Regeln für die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, wie z. B. die erforderlichen Warnhinweise und die empfohlene Tagesdosis.
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben: Hier finden Sie die Regeln für gesundheits- und nährwertbezogene Angaben auf Lebensmitteln.
Das Wichtigste in Kürze
Bei Nahrungsergänzungsmitteln in der EU geht es bei der ordnungsgemäßen Kennzeichnung nicht nur um ansprechende Designs, sondern auch um die Einhaltung strenger Vorschriften, um die Sicherheit der Verbraucher und die Übereinstimmung mit den Regeln zu gewährleisten. Da Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel betrachtet werden, gelten für sie dieselben Vorschriften wie für alle anderen Lebensmittel und darüber hinaus noch zusätzliche Anforderungen, die speziell für Nahrungsergänzungsmittel gelten.
Was Sie wissen müssen:
- Die Etiketten müssen alle vorgeschriebenen Informationen enthalten, z. B. Nährstoffmengen, empfohlene Tagesdosis und Sicherheitswarnungen.
- Sie dürfen keine nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben machen oder andeuten, dass Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten behandeln oder heilen können.
- Die Informationen müssen klar, genau und in einer Sprache abgefasst sein, die die Verbraucher in dem Land, in dem Ihr Produkt verkauft wird, verstehen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie auch dann, wenn Ihre Nahrungsergänzungsmittel von einem Eigenmarken- oder Vertragsproduzenten hergestellt werden, dafür verantwortlich sind, dass Ihre Etiketten den EU-Anforderungen entsprechen. Die Einhaltung der Vorschriften schützt nicht nur Ihr Unternehmen, sondern schafft auch Vertrauen bei Ihren Kunden.
Bei GreenPharm stellen wir unseren Kunden stets die obligatorischen Angaben zur Verfügung, die in einem Etikett für Nahrungsergänzungsmittel enthalten sein müssen, um die Konformität ihrer Produkte am Ende des Herstellungsprozesses sicherzustellen.