Die Inhaber von Eigenmarken für Nahrungsergänzungsmittel möchten oft auch spezielle Extrakte in ihren Produkten haben. Viele von ihnen sind jedoch so genannte neuartige Lebensmittel. Im Folgenden erfahren Sie, was das bedeutet, welche Lebensmittel in diese Kategorie fallen und welche Regeln für sie gelten. Schließlich haben wir eine Liste von Links hinzugefügt, wo Sie weitere Informationen finden können.
WAS SIND NEUARTIGE LEBENSMITTEL?
Neuartige Lebensmittel (Novel Foods) sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997, als die erste Verordnung über neuartige Lebensmittel in Kraft trat, von den Menschen in der EU nicht in großem Umfang konsumiert wurden.
Hierzu zählen zum Beispiel Lebensmittel, die mit neuen Technologien hergestellt wurden, oder Lebensmittel, die traditionell in Ländern außerhalb der Europäischen Union konsumiert werden.
Neuartige Lebensmittel müssen für die Verbraucher sicher sein und benötigen daher eine Zulassung vor dem Inverkehrbringen. Das bedeutet, dass Sie ein solches Produkt nicht einfach verpacken und verkaufen können, sondern zunächst die erforderlichen Unterlagen erhalten müssen.
WAS SIND BEISPIELE FÜR NEUARTIGE LEBENSMITTEL?
Beispiele für zugelassene neuartige Lebensmittel sind Chiasamen, mit Bacteroides xylanisolvens fermentierte wärmebehandelte Milcherzeugnisse oder auch UV-behandelte Milch.
Interessanterweise hat die EU vor kurzem einige Insektenarten als neuartige Lebensmittel zugelassen – gelbe Mehlwürmer, Wanderheuschrecken und ab Februar 2022 auch Hausgrillen. Sie können als Snack oder als Zutat in Lebensmitteln verkauft werden.
WIE WERDEN NEUARTIGE LEBENSMITTEL ZUGELASSEN?
Das Inverkehrbringen eines neuartigen Lebensmittels in der EU muss von der Europäischen Kommission genehmigt werden, nachdem das Unternehmen, das das neuartige Lebensmittel in Verkehr bringen möchte, einen Online-Antrag gestellt hat. Wenn das neuartige Lebensmittel Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben könnte, wird die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anfordern, die Risiken für die Sicherheit des Lebensmittels wissenschaftlich zu bewerten.
Sobald die Zulassung erteilt ist, wird das Lebensmittel in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel aufgenommen, in der unter anderem die Verwendungsbedingungen aufgeführt sind. Das neuartige Lebensmittel kann dann auf dem EU-Markt gebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: